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Das GebäudeModernisierunsGesetz (GModG) ist am 10. Juli vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und schafft neue Rahmenbedingungen für Heizungstausch, Gebäudesanierung und Neubau, die für Eigentümer und Planer gleichermaßen relevant sind.

Förderung und BEG: Fortführung bis mindestens 2029

Zum 21. Juli 2026 startet die neu ausgerichtete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit der die Wärmewende weiterhin finanziell unterstützt werden soll. 
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – insbesondere für Wärmepumpen und umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen – wird im Kontext des GModG bis mindestens 2029 abgesichert. 

Grundstruktur und Zuständigkeiten

Die bisherige Grundstruktur der BEG bleibt bestehen. 

  • Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen.

  • Einzelmaßnahmen (Heizung und Effizienzmaßnahmen wie Gebäudehülle) werden weiterhin als Zuschuss gefördert.

  • Systemische Sanierungen (Wohn- und Nichtwohngebäude) laufen weiterhin vor allem über Kredite; Kommunen erhalten zusätzlich Zuschüsse.

  • Der Ergänzungskredit bleibt als Kombinationsmöglichkeit bestehen.

  • Alle bisher förderfähigen Heizungen sind weiterhin förderfähig.

Heizungsförderung

Degression der förderfähigen Ausgaben und Klimageschwindigkeitsbonus

Die förderfähigen Ausgaben und der Klimageschwindigkeitsbonus werden degressiv gestaltet.

  • Förderfähige Ausgaben für die Heizungsförderung sinken zum Neustart der Förderung um 2.000 Euro auf 28.000 Euro.

  • Anschließend werden sie alle sechs Monate um 750 Euro abgesenkt, bis Ende 2030 ein Niveau von 22.000 Euro erreicht ist.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus startet mit der Reform bei 16 Prozentpunkten (zuvor 20%) und wird alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte reduziert, bis er Mitte 2028 vollständig entfällt.

Gestaffelter Einkommensbonus

Der bisher einstufige Einkommensbonus wird deutlich ausdifferenziert.

  • Bis 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (zvE): 40% Einkommensbonus (vorher 30%).

  • 30.000–40.000 Euro zvE: 30% Einkommensbonus (unverändert).

  • 40.000–50.000 Euro zvE: 10% Einkommensbonus.

Zusätzliche Unterstützung für Familien

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt werden gezielt gestärkt.

  • Das für die Förderung relevante zvE wird rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert, wenn zum Antragszeitpunkt ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt (Nachweis über Meldebescheinigung). So können Familien leichter einen höheren Einkommensbonus erhalten.

„Made with Europe“-Bonus für Wärmepumpen

Ab dem 1. Quartal 2027 wird erstmals ein Wertschöpfungs‑Bonus für Wärmepumpen eingeführt, deren Ursprung in der Europäischen Union (inkl. assoziierter Märkte) liegt. Der Bonus „Made with Europe“ soll Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa stärken. Details zu konkreten Anforderungen und Nachweisen werden im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlicht.

Maximaler Zuschuss

Die Grenze der maximalen Förderung für Heizungsanlagen wird auf 80% (bei Einkommen bis 30.000 Euro, bzw. Familie bis 40.000 Euro) angehoben (bisher 70%).

Effizienzmaßnahmen (Einzelmaßnahmen)

Degression der förderfähigen Ausgaben bei Mehrfamilienhäusern

Analog zur Heizungsförderung werden auch die förderfähigen Ausgaben bei weiteren Effizienzmaßnahmen für Mehrfamilienhäuser degressiv gestaltet.

  • 1. Wohneinheit: 30.000 Euro maximal förderfähige Ausgaben.
  • 2.–6. Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro.

  • Ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro.

Strengere Anforderungen beim iSFP‑Bonus

Die Anforderungen zum Erhalt des iSFP-Bonus werden angehoben.

  • Der Bonus (+5%) wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt.

  • Der Bonus entfällt auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.

Neuer WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen

Der Bonus für „Worst Performing Buildings“ (WPB) wird ausgebaut.

  • WPB‑Bonus + 5% wird künftig (ab Q1/2027) auch bei Effizienzmaßnahmen (Einzelmaßnahmen) eingeführt – bisher war er nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW vorgesehen. 
  • Er gilt für Wohn‑ und Nichtwohngebäude, ausschließlich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Systemische Förderung hin zu Effizienzhaus

EE‑Klasse ohne Bonus, dafür erhöhte Fördergrenze

In der systemischen Sanierung hin zum Effizienzhaus wird die Erneuerbare‑Energien‑Klasse (EE‑Klasse) zum neuen Standard.

  • Die EE‑Klasse wird so etabliert, dass der bisherige Bonus von 5% entfällt.

  • Gleichzeitig werden die förderfähigen Ausgaben für die neue Grundstufe auf 150.000 Euro pro Wohneinheit angehoben (statt bisher 120.000 Euro).

Absenkung der Tilgungszuschüsse, Fokus auf Zinsvergünstigungen

Die Tilgungszuschüsse werden in allen Effizienzhaus‑Stufen und auch für Kommunen um 10 Prozentpunkte abgesenkt.

  • Effizienzhaus 85 EE und 70 EE erhalten künftig keine Tilgungszuschüsse mehr.

  • Für diese Stufen können weiterhin Zinsvergünstigungen genutzt werden.

  • Der Tilgungszuschuss für das EH Denkmal EE und EH55 EE beträgt künftig 5%, für das EH40 EE 10 %

„Worst-first“ (WPB-Bouns und SerSan-Bonus)

Der Fokus auf besonders ineffiziente Gebäude wird in der systemischen Förderung ausgeweitet.

  • Der WPB-Bonus beträgt 10% für EH70 EE, EH55 EE, EH40 EE 

  • Der SerSan-Bonus beträgt künftig 5% für EH70 EE und 15% für EH55 EE und EH40 EE

  • Der Bonus für serielles Sanieren (SerSan‑Bonus) von 5% gilt künftig auch für serielle Sanierungen bis zur Effizienzhaus‑Stufe 70 EE.

  • Die Kumulierungsgrenze für die Kombination SerSan‑Bonus + WPB‑Bonus wird aufgehoben; statt bisher max. 20% sind nun bis zu 25% Fördersatz möglich.

Übergangsphase Sommer 2026: Anträge, Vertrauensschutz, Stichtage

Die Reform ist mit einer kurzen technischen Umstellungsphase verbunden.

  • Vom 9.7.2026 bis 20.7.2026 können keine neuen „Bestätigungen zum Antrag“ ((g)BzA) bei der KfW und keine neuen „Technischen Projektbeschreibungen“ (TPB) beim BAFA erstellt werden.

  • Es gilt ein Vertrauensschutz für Antragstellende, die bereits vor der Umstellungsphase eine (g)BzA oder TPB erhalten haben und noch keinen Antrag gestellt haben.

  • Mit diesen bestehenden Dokumenten können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen gestellt werden.

Stichtage aus dem Dokument:

  • KfW: Antrag muss bis 20.7.2026, 20:00 Uhr eingegangen sein.

  • BAFA: Antrag muss bis 20.7.2026, 23:59 Uhr eingegangen sein.

Nach dem Stichtag verlieren BAFA‑TPBs ihre Gültigkeit und müssen für die neuen Förderbedingungen neu erstellt werden; KfW‑(g)BzA behalten wie üblich sechs Monate Gültigkeit und können nach Neustart für Anträge zu den neuen Konditionen verwendet werden.

Bereits eingereichte und bewilligte Anträge werden weiterhin nach alten Bedingungen geprüft bzw. ausgezahlt; hier bleibt die Förderung verbindlich reserviert.

Was bedeutet das für Ihre Sanierungsplanung?

Für Eigentümer und Bauherren bedeutet die neue BEG 2026:

  • Förderlandschaft bleibt stabil, aber Konditionen ändern sich klar – insbesondere bei Boni, Fördergrenzen und Degressionen.

  • Haushalte mit niedrigen Einkommen und Familien profitieren stärker von höheren Einkommensboni und gezielten Entlastungen.

  • Energetisch schlechteste Gebäude („Worst Performing Buildings“) erhalten deutlich verbesserte Förderoptionen, insbesondere über den WPB‑Bonus und serielle Sanierung.

  • Systemische Sanierungen müssen verstärkt mit EE‑Klasse geplant werden, während Tilgungszuschüsse sinken und Zinsvergünstigungen wichtiger werden.

Als Energieberatungsbüro unterstützen wir Sie dabei, diese neuen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen: von der Strategieentwicklung (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) über die Erstellung von TPB bzw. (g)BzA bis hin zur Auswahl der passenden Förderkombination und Bonus‑Nutzung.