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Die schwarz‑rote Koalition in Berlin plant, das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend zu überarbeiten und durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Berlin ist wichtig: Noch gilt das GEG 2024 – die Eckpunkte zur Reform zeigen aber, wohin sich die Wärmewende in den nächsten Jahren bewegen soll.

Was ist geplant – und was gilt heute?

Union und SPD haben sich Ende Februar 2026 auf ein Eckpunktepapier zur Reform des GEG geeinigt. Nach diesen Eckpunkten ist vorgesehen, das bestehende Gebäudeenergiegesetz durch ein „Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)“ zu ersetzen, das einfacher, technologieoffener und stärker an Anreizen orientiert sein soll.

  • Bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes gelten weiterhin die aktuellen Regelungen des GEG 2024.

  • Die Eckpunkte sind ein politischer Rahmen; der konkrete Gesetzestext wird erst in den kommenden Wochen im Bundeskabinett erarbeitet und anschließend im Bundestag und Bundesrat beraten.

Für die Praxis heißt das: Sanierungen und Heizungstausch sollten sich 2026 weiterhin an den derzeit geltenden Vorgaben und Förderbedingungen orientieren.

65‑Prozent‑Regel: Was soll sich ändern?

Ein zentraler Punkt der Einigung ist die Abkehr von der bisherigen starren 65‑Prozent‑Regel für neue Heizungen. Diese Vorgabe sollte sicherstellen, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

  • Nach dem Eckpunktepapier soll diese starre Quote in ihrer bisherigen Form wegfallen.

  • Das Klimaziel bleibt: Der Gebäudesektor soll bis 2045 weitgehend treibhausgasneutral werden – statt fester Quoten sollen jedoch CO₂‑Preis, Förderung und Effizienzanforderungen stärker in den Vordergrund rücken.

Mehrere Fachportale weisen darauf hin, dass sich die angestrebte Logik damit wieder deutlich an der früheren Fassung des GEG (2020) orientiert – ohne dass das alte Gesetz einfach „zurückgedreht“ wird.

Grüngas, Biomethan & Co.: Mehr Technologieoffenheit

In den Berichten zur Reform wird deutlich, dass die Koalition den Einsatz erneuerbarer und dekarbonisierter Energieträger im Wärmemarkt ausbauen will. Diskutiert werden Instrumente wie schrittweise steigende Anteile von Biomethan, Wasserstoffbeimischungen oder erneuerbarer Fernwärme („Grüngas‑Quote“).

  • Ziel ist, den Anteil „grüner“ Energieträger im Wärmesystem nach und nach zu erhöhen, statt bestimmte Heiztechnologien pauschal zu verbieten.

  • Reine Öl‑ und Gasheizungen bleiben nach dieser Logik zwar formal möglich, werden aber durch steigende CO₂‑Kosten und langfristige Vorgaben zunehmend wirtschaftlich unattraktiv.

Konkrete Quoten, Fristen und Übergangsregeln sind Teil des noch zu erarbeitenden Gesetzestextes – hier sind Änderungen im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich möglich.

Zeitplan: Wann könnte das GMG kommen?

Die folgenden Termine sind politische Zielmarken der Koalition und können sich im parlamentarischen Verfahren noch verschieben.

Schritt

Zeitpunkt (geplant)

Eckpunkte‑Einigung Union/SPD

24.02.2026

Ausarbeitung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett

bis Ostern 2026

Kabinettsbeschluss

voraussichtlich bis Ende April 2026

Beratungen in Bundestag und Bundesrat

Frühjahr/Frühsommer 2026

Inkrafttreten des GMG

Ziel: spätestens 01.07.2026

Bis zu einem tatsächlichen Inkrafttreten des neuen GMG bleiben GEG 2024 und die aktuellen BEG‑Förderprogramme (BAFA/KfW) maßgeblich.

Was bedeutet das für Ihre Sanierung in Berlin?

Aus unserer Sicht ergeben sich derzeit drei klare Empfehlungen:

  • Nicht auf unklare Reformen warten: Die BEG‑Förderprogramme (Einzelmaßnahmen, Heizungsförderung, iSFP‑Bonus) laufen nach aktuellem Stand weiter. Förderbedingungen werden in der Regel nicht rückwirkend geändert, sondern mit Übergangsfristen angepasst.

  • Zukunftssichere Lösungen planen: Auch ohne starre 65‑Prozent‑Regel ist absehbar, dass effiziente Gebäudehülle, erneuerbare Wärmeerzeuger und systemische Lösungen (z.B. Wärmepumpe plus PV, Nah‑/Fernwärme, Hybridlösungen) langfristig bevorzugt werden – über Förderung und CO₂‑Preis.

  • Objektbezogen entscheiden, nicht nach Schlagzeilen: Ob für Ihr Gebäude in Berlin eine Wärmepumpe, eine optimierte Bestandsanlage, Anschluss an ein Wärmenetz oder ein umfassendes Sanierungspaket sinnvoll ist, hängt von Baujahr, Zustand, Lage und Budget ab – nicht nur vom jeweiligen Gesetzesnamen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Sanierung oder Ihren Heizungstausch so zu planen, dass sie heutige Förderung optimal nutzen und zugleich auf die absehbare Rechtslage der nächsten Jahre vorbereitet sind – von der ersten Beratung über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zur baubegleiteten Umsetzung.