Ablauf
der Energieberatung beim Neubau
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Schritt für Schritt zum geförderten Neubau
Eine Energieberatung im Neubau begleitet den gesamten Planungs- und Bauprozess – vom ersten Entwurf bis zur förderfähigen Inbetriebnahme. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie wir zusammen mit Architekt, Fachplanern und ausführenden Firmen Schritt für Schritt zu einem energieeffizienten, förderfähigen Neubau kommen.

1. Zielklärung und Projektstart
Zu Beginn klären wir gemeinsam, welche Ziele Sie mit Ihrem Neubau verfolgen: Effizienzhausstandard, gewünschte Technik (z.B. Wärmepumpe, Lüftung, PV) und ob Förderprogramme wie KFN, KNN oder WEF gezielt genutzt werden sollen. Wir betrachten Grundstück, Nutzung, Budget und Zeitplan und stimmen uns – falls schon beteiligt – mit Ihrem Architekten ab.
So legen wir früh fest, in welche Richtung sich das Projekt energetisch entwickeln soll.
Energieberater
Klärt mit Bauherr und ggf. Architekt Ziele (Effizienzhausstandard, KFN/BEG‑Förderung, Nutzung erneuerbarer Energien).
Erläutert rechtliche Mindestanforderungen (GEG) und Optionen für höhere Standards (z.B. Effizienzhaus 40, klimafreundlicher Neubau).
Bauherr
Beschreibt Grundstück, Nutzungswünsche, Budget, Zeitrahmen.
Entscheidet, ob Förderung (KFN/BEG WG Neubau) gezielt angestrebt wird.
Andere Fachplaner (v.a. Architekt)
Bringt erste Vorstellungen zu Kubatur, Gestaltung, Raumprogramm ein.
Hinweis MFH
Zusätzlich Abstimmung mit Investoren/WEG‑Struktur und langfristiger Vermietungsstrategie.
KFN
Klimafreundlicher Neubau: KfW-Programm für Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude (EH 40, befristet auch EH55), mit begrenzten Treibhausgas-Emissionen und erneuerbarer Wärmeversorgung.
KNN
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: KfW-Programm für preisgünstige, klimafreundliche Neubau-Wohngebäude (i.d.R. EH 55) mit strengen Anforderungen an Kosten, Flächen und erneuerbare Wärme.
WEF
Wohneigentumsförderung für Familien: KfW-Programm mit zinsverbilligten Krediten für Familien mit Kindern und begrenztem Einkommen, die ein eigenes, klimafreundliches Effizienzhaus 40 neu bauen oder erwerben möchten.
2. Entwurfs- und Energiekonzept
Auf Basis des Vorentwurfs entwickeln wir gemeinsam ein Energiekonzept für Ihr Gebäude: Ausrichtung, Kompaktheit, Fensterflächen, Dämmstandard und sommerlicher Wärmeschutz. Wir prüfen, welche Effizienzhausstufe mit welchen Maßnahmen erreichbar ist und wie sich Hülle und Technik sinnvoll kombinieren lassen. Parallel verfeinert der Architekt den Entwurf, damit Architektur und Energieeffizienz von Anfang an zusammenpassen.
Energieberater
Entwickelt zusammen mit Architekt ein Energiekonzept (Gebäudehülle, Ausrichtung, Fensterflächen, sommerlicher Wärmeschutz).
Prüft, welche Effizienzhausstufe mit welchen Maßnahmen erreichbar ist (Dämmstandard, Luftdichtheit, Wärmebrücken, Technik).
Architekt / andere Fachplaner
Erstellen den architektonischen Entwurf, Grundrisse, Schnitte, erste Bauteilideen.
Bauherr
Gibt Entwurf und energetisches Ziel frei (z.B. „Effizienzhaus 40 mit PV und Wärmepumpe“).
Hinweis MFH
Größere Bedeutung von Erschließung, gemeinsamer Technikzentrale und ggf. zentraler Lüftung.

3. Förderstrategie und Vorberechnung
Im nächsten Schritt entwickeln wir eine klare Förderstrategie: Wir prüfen, ob Ihr Neubau die Anforderungen für KFN bzw. BEG-WG-Neubau erfüllt und welche Kombination aus Hülle, Technik und erneuerbaren Energien dafür nötig ist. Dazu erstellen wir erste energetische Berechnungen und Nachweise (z.B. GEG-Nachweis, Effizienzhaus-Vorberechnung) und vergleichen Varianten. Sie erhalten eine Entscheidungsgrundlage, welche Qualitätsstufe und Ausstattung sich für Sie wirtschaftlich lohnt.
Energieberater
Prüft systematisch, ob und wie der Neubau die Anforderungen für KFN/BEG‑WG‑Neubau erfüllt (Primärenergie, Hülle, erneuerbare Energien, Ökobilanz je nach Programm).
Erstellt Vorberechnungen/Nachweise (z.B. Wärmeschutznachweis, GEG‑Nachweis, Effizienzhaus‑Vorberechnung).
Berät zur optimalen Kombination aus Gebäudehülle, Anlagentechnik, PV/ Speicher.
Bauherr
Entscheidet, welche Ausstattung/Qualität realisiert wird (z.B. bessere Fenster, mehr Dämmung, größere PV).
Hinweis MFH
Wirtschaftlichkeits- und Lebenszyklusbetrachtung (LCA) gewinnt an Gewicht, insbesondere bei institutionellen Investoren.

4. Förderantrag und Genehmigungsplanung
Stehen Zielstandard und Förderstrategie fest, bereiten wir die Unterlagen für den Förderantrag vor – etwa die relevanten Berechnungen und energetischen Kennwerte für KFN oder BEG-WG. Parallel erstellt der Architekt die Genehmigungsplanung und berücksichtigt alle energetisch wichtigen Bauteilaufbauten und Details. Sie reichen den Förderantrag rechtzeitig vor Baubeginn ein und stellen sicher, dass Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen von Anfang an eingeplant sind.
Energieberater
Erarbeitet die für den Förderantrag notwendigen Unterlagen (Berechnungen, Effizienzhaus‑Nachweis, energetische Parameter).
Stellt oder unterstützt bei der Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. den programmspezifischen Nachweisen für KFN/BEG.
Bauherr
Reicht Förderantrag rechtzeitig vor Baubeginn über Bank/Portal ein.
Stellt nötige Projektunterlagen zusammen (Entwurfspläne, Kostenschätzung).
Architekt / andere Fachplaner
Erstellen die Genehmigungsplanung (Bauantrag), berücksichtigen energetische Vorgaben (Bauteilaufbauten, Geometrie).
Hinweis MFH
Zusätzliche Unterlagen (Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze etc.) müssen energetisch abgestimmt sein.

5. Energetische Fachplanung und Ausführungsplanung
Damit aus den Konzepten ein konkretes Gebäude wird, folgt die energetische Fachplanung: Wir legen Bauteilaufbauten, U‑Werte, Wärmebrückenkonzept und Luftdichtheitsstrategie fest und erstellen Heizlast und Lüftungskonzept. Architekt und TGA-Planer übersetzen diese Vorgaben in Ausführungspläne, Detailzeichnungen und technische Schemata. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten mit denselben, förderkonformen Parametern arbeiten.
Energieberater
Definiert die energetisch relevanten Details: Bauteilaufbauten, U‑Werte, Wärmebrückenminimierung, Luftdichtheitskonzept.
Erstellt Heizlastberechnung, ggf. Lüftungskonzept.
Architekt
Ausführungsplanung von Hülle und Details, in Abstimmung mit den energetischen Vorgaben.
TGA-Planer/ SHK-Betrieb
Gibt die Ausführungsplanung frei, priorisiert ggf. Komfort‑Extras (Kühlfunktion, Smart‑Home, etc.). Stellt Vorgaben für hydraulischen Abgleich und Regelung auf.
Hinweis MFH
Höhere Komplexität bei gemeinsamer Technik (Zentralanlagen, Schächte, Leitungsführung, Lüftung je Wohneinheit).

6. Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung mit Baubegleitung
Auf Basis der Ausführungsplanung werden Leistungen ausgeschrieben und an geeignete Fachfirmen vergeben. Wir unterstützen dabei, dass in Ausschreibungen und Angeboten nur förderfähige Produkte und Systeme enthalten sind, und führen während der Bauphase eine unabhängige Baubegleitung durch.
In Baustellenterminen prüfen wir stichprobenartig z.B. Dämmung, Luftdichtheit, Fensteranschlüsse und die Installation der Anlagentechnik und dokumentieren alles nachvollziehbar.
Energieberater
Baubegleitung:
Liefert energetische Vorgaben für Ausschreibungstexte, kontrolliert in Vergabephase angebotene Produkte/Systeme auf Förderkonformität.
Füht während der Bauausführung Stichprobenkontrollen (Dämmung, Luftdichtheit, Fensteranschlüsse, Technik‑Installation), dokumentiert mit Fotos und Protokollen.
Bauherr
Vergibt die Leistungen an geeignete Fachfirmen (Rohbau, Dach, Fassade, Fenster, SHK, Elektro, Lüftung).
Koordiniert gemeinsam mit Bauleitung Termine, Kosten, Änderungen.
Ausführende Firmen
Setzen die geplanten Maßnahmen bautechnisch um, melden Abweichungen und schlagen Alternativen vor.
Andere Fachplaner
Bauleitung:
Koordinieren Gewerke, setzen Detailplanung um, stimmen Änderungen mit Energieberater ab.
Hinweis MFH
Mehr und engere Baubegleitungs‑ und Koordinationsschleifen notwendig, um Effizienzhaus‑Ziele und KFN‑Vorgaben sicher zu erreichen.

7. Inbetriebnahme, Nachweise und Förderauszahlung
Zum Abschluss kontrollieren wir, ob alle energetisch relevanten Bauteile und Anlagen wie geplant umgesetzt wurden – bei Bedarf durch eine Luftdichtheitsmessung und Abgleich mit den Berechnungen. Wir sammeln die notwendigen Nachweise (Produktunterlagen, Unternehmererklärungen, Protokolle) und erstellen die Bestätigung nach Durchführung bzw. die Schlussdokumente für die Förderung. Nach Inbetriebnahme der Technik erläutern wir die wichtigsten Einstellungen und begleiten auf Wunsch eine erste Optimierungsphase, bis alles rund läuft und Sie Ihre Fördermittel sicher abrufen können.
Energieberater
Prüft die vollständige Umsetzung der energetischen Anforderungen (ggf. Blower‑Door‑Test, Abgleich mit Berechnung).
Sammelt energetisch relevante Nachweise (Produktunterlagen, Unternehmererklärungen, Protokolle) und erstellt die Bestätigung nach Durchführung / Schlussnachweise für KFN/BEG.
Ausführende Firmen
Führen die Inbetriebnahme der Anlagen durch, erstellen Einregulierungs‑ und Prüfprotokolle, weisen den Bauherrn in die Technik ein.
Bauherr
Reicht Abschlussunterlagen beim Fördergeber/der Bank ein und beantragt die Zuschuss- oder Kreditförderung.
Beobachtet in den ersten Betriebsmonaten Verbrauch und Komfort.
Hinweis MFH
Ggf. zusätzliche Einregulierungs- und Übergabeprozesse für Hausverwaltung und Nutzer (z.B. Bewohnerinformationen).

Jeder Neubau ist anders – wir planen Ihr Effizienzhaus passgenau.
Der dargestellte Ablauf zeigt ein Musterbeispiel für die Energieberatung im Neubau – von der ersten Idee bis zur förderfähigen Inbetriebnahme.
Im konkreten Projekt richten wir Umfang und Vorgehen individuell an Ihrem Grundstück, Ihrem Nutzungskonzept, Ihren Effizienzzielen und Ihrem Budget aus, damit Ihr Neubau energetisch, architektonisch und finanziell zu Ihnen passt.
