Ablauf

der Energieberatung im Bestand

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Schritt für Schritt zur geförderten Modernisierung

Eine gute Energieberatung folgt einem klaren Ablauf – von der ersten Idee bis zur fertigen Maßnahme und ausgezahlten Fördermitteln. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie wir Sie Schritt für Schritt begleiten: transparent, strukturiert und mit Blick auf die passenden Programme der BEG für Ihr Einfamilienhaus (EFH) oder für Mehrfamilienhäuser (MFH).

Ablauf der Energieberatung im Bestand

1. Zielklärung und Beauftragung

Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch: Gemeinsam klären wir, was Sie mit Ihrem Gebäude erreichen möchten – von einzelnen Maßnahmen bis hin zur Sanierung zum Effizienzhaus. Sie erfahren, welche Förderprogramme grundsätzlich in Frage kommen und welche Unterlagen dafür sinnvoll sind. Auf dieser Basis entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie uns beauftragen.

1.1 Zieldefinition und Erstgespräch

Energieberater

Klärt Sanierungsziele (nur Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus),
ob BEG EM oder BEG WG relevant ist, prüft grob die Fördervoraussetzungen (Eigentümerstatus, Gebäudealter, Fernwärme/Heizungssituation).

Bauherr

Beschreibt Gebäude, Probleme (Komfort, Schäden, Kosten), Budget, Zeitplan; stellt vorhandene Unterlagen zusammen (Pläne, Energieträger, Rechnungen, Fotos).

1.2 Vertrags- und Förderstrategie

Energieberater

Legt mit dem Bauherrn fest, ob zunächst einzelne BEG-EM-Maßnahmen, bzw. ein iSFP (schrittweise Modernisierung) oder direkt eine Effizienzhaussanierung (BEG-WG) geplant werden.

Bauherr

Beauftragt den Energieberater (inkl. Regelung zur späteren Fachplanung/Baubegleitung) und entscheidet, ob auch weitere Fachplaner (TGA/Statik) benötigt werden.

WICHTIG: Bei iSFP vor der Beauftragung die Förderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bei der BAFA beantragen!

Hinweis MFH

Bei WEGs/Hausverwaltungen zusätzlich Abstimmung mit Verwalter, Eigentümerversammlung und Beschlusslage; ggf. Stufenplan (iSFP für Wohngebäude mit mehreren Nutzungseinheiten).

BEG EM
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Förderung einzelner Sanierungsschritte im Bestand, wie Dämmung, Fenstertausch oder Anlagentechnik. Es wird ein Zuschuss gewährt, eventuell mit einem Ergänzungskredit.

BEG WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude. Förderung von Sanierungen zum Effizienzhausstandard (z.B. Effizienzhaus 85/70/55/40) als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW.

EBW
Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Programm): Zuschuss zum iSFP. Ein Teil der Beratungskosten wird staatlich gefördert.

2. Bestandsaufnahme und Analyse

Im nächsten Schritt nehmen wir Ihr Gebäude vor Ort genau unter die Lupe: Gebäudehülle, Fenster, Dach, Keller, Heizung, Verteilung und Lüftung.
Wir dokumentieren typische Schwachstellen, erfassen relevante Kennwerte und besprechen mit Ihnen Komfortprobleme und Besonderheiten.
So entsteht ein belastbares Bild des Ist-Zustands als Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

2.1 Datenerhebung und Unterlagen

Energieberater

Übermittelt eine Checkliste (Gebäudepläne, Baubeschreibung, Heizkonzept, bereits durchgeführte Maßnahmen, Energieabrechnungen).

Bauherr

Beschafft/scannt Unterlagen, organisiert ggf. Zugang zu Technikräumen, Dachboden, Keller.

2.2 Vor-Ort-Begehung

Energieberater

Erfasst den energetischen Ist-Zustand (Hülle, Fenster, Dach, Keller, Wärmebrücken, Heizungsanlage, Verteilung, Regelung, Lüftung).
Dokumentiert mit Fotos und Messwerten; prüft Nutzungssituation (Beheizung, Lüftungsverhalten, Komfortprobleme).

Bauherr

Nimmt an der Begehung teil, schildert Probleme und Wünsche (z.B. mehr Komfort, Flächenreserve, Umbauten). beantragen!

Hinweis MFH

Bei größeren MFH: ggf. mehrere Begehungen (Stichproben in Wohnungen), Abstimmung mit Hausmeister/Verwalter, Erhebung typischer Wohnungszustände.

2.3 Energetische Bewertung / Modell

Energieberater

Baut ein energetisches Modell (Bilanzierung nach GEG/BEG-Anforderungen) auf.
Ermittelt Energiebedarf, Effizienzhaus-Niveau Ist-Zustand, Schwachstellen, Potenziale.

Andere Fachplaner (optional)

Bei komplexer Geometrie/TGA größere Unterstützung durch Architekt/TGA-Planer (z.B. bei MFH mit zentraler Lüftung, KWK, PV-Kopplung).

Ziele der Energieberatung
Energieberatung-Bestandsaufnahme

3. Maßnahmenkonzept und Förderstrategie

Aus den gesammelten Daten entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept für Ihr Gebäude. Wir vergleichen Varianten – etwa BEG-Einzelmaßnahmen oder die Sanierung zum Effizienzhaus – und besprechen Einsparpotenziale, Investitionskosten und Förderquoten. Am Ende kennen Sie sinnvolle Maßnahmenpakete, eine sinnvolle Reihenfolge und wissen, welche Förderwege sich für Sie lohnen.

3.1 Entwicklung des Sanierungskonzepts (EFH)

Energieberater

Erarbeitet Modernisierungsmaßnahmen an der Hülle (Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster) und Anlagentechnik (Heizung, Hydraulik, Lüftung).
Prüft Varianten: BEG Einzelmaßnahmen vs. BEG WG Effizienzhaus (z.B. Effizienzhaus 85/70).
Erstellt ggf. iSFP mit Schritt-für-Schritt-Sanierung (inkl. iSFP-Bonus bei späterer BEG-EM-Umsetzung).

3.2 Wirtschaftlichkeit und Priorisierung

Energieberater

Bewertet energetischen Effekt, Kosten/Nutzen, Förderquote, Reihenfolge (z.B. erst Hülle, dann Heizung).

Bauherr

Entscheidet, welche Maßnahmen (Paket oder Einzelmaßnahmen) in welcher Ausbaustufe umgesetzt werden sollen.

Hinweis MFH

Stärker strukturierter Stufenplan, Berücksichtigung von Mietern, Zugänglichkeit, größerem Budget und Bauzeitfenstern; häufig notwendige zusätzliche Fachplanung (TGA/Tragwerk) für Effizienzhausstandard.

Energieberatung-Massnahmenkonzepte

4. Förderanträge (BEG EM, Heizung, BEG WG)

Auf Basis des abgestimmten Konzepts holen Sie Angebote von passenden Fachfirmen ein, während wir die technischen Vorgaben formulieren. Wir prüfen die eingehenden Angebote auf Förderfähigkeit und technische Plausibilität und erstellen die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag, zum Beispiel die Bestätigung zum Antrag (BzA) bei Effizienzhaus-Sanierungen sowie die Technische Projektbeschreibung (TPB) bei BEG‑Einzelmaßnahmen. Sie reichen den Antrag rechtzeitig beim zuständigen Fördergeber oder über Ihre Bank ein.

4.1 Angebotseinholung

Energieberater

Liefert technische Vorgaben/Maßnahmenbeschreibungen (Leistungstexte, Ziel-U‑Werte, Systemkonfiguration für Heizung, Lüftung etc.).

Bauherr

Holt Angebote bei Fachfirmen ein (z.B. Dachdecker, Fassadenbauer, Fensterbauer, SHK-Betrieb, Elektriker); bei MFH ggf. Ausschreibung.

Ausführende Firmen

Erstellen Angebote auf Basis der Vorgaben und hinterlegen alle für die Förderung relevanten technischen Daten (z.B. U‑Werte, Heizgerätetyp, Effizienzlabel, Systemkonfiguration).

4.2 Förderfähigkeitsprüfung

Energieberater

Prüft Angebote auf BEG-Konformität (technische Mindestanforderungen, Herstellerdaten, Effizienzhausstandard, Systemparameter).
Erstellt Bestätigung zum Antrag (BzA) für BEG WG oder Fachunterlagen für BEG EM – Technische Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen und/oder Bestätigung zum Antrag (BzA) für Heizungstausch.

Bauherr

Bei BEG EM: Stimmt der in der TPB, bzw. BzA beschriebenen Maßnahme zu und entscheidet sich auf dieser Basis für ein Angebot.

WICHTIG: Der Abschluss eines Vertrages mit der ausführenden Firma ist bei BEG EM vor der Antragsstellung notwendig. Der Vertrag  muss eine auflösende oder aufschiebende Klausel enthalten!

4.3 Antragstellung

Energieberater

Übergibt je nach Programm die notwendigen Bestätigungen an den Bauherrn:
– BzA-ID für KfW‑Programme BEG‑WG (Effizienzhaus) bzw. BEG EM Heizungstausch .
– TPB-ID als Grundlage für den BEG‑EM‑Antrag beim BAFA.

Bauherr

Stellt den Förderantrag direkt (BEG EM) oder über Hausbank (BEG WG) und erforderliche Unterlagen hoch.

WICHTIG: Antrag immer vor Auftragsvergabe/Baubeginn stellen (Ausnahmen nur im Rahmen der Förderrichtlinien).

Hinweis MFH

Bei MFH und größeren Projekten Koordination mit Hausbank/Verwaltung.

TPB, TPN, BzA, BnD - was hinter den Akkürzungen steckt

Mit der BEG‑Förderung können Sie einzelne Modernisierungsschritte (z.B. Dämmung, Fenstertausch, neue Heizungsanlage) als Einzelmaßnahmen fördern lassen. Dabei beschreiben wir Ihre geplante Maßnahme vorab in der Technischen Projektbeschreibung (TPB) und dokumentieren die tatsächlich umgesetzte Lösung später im Technischen Projektnachweis (TPN) – das ist die Grundlage für die Zuschussauszahlung.

Beim Heizungstausch im Rahmen der KfW‑Programme und bei Sanierungen zum Effizienzhaus (BEG WG) arbeiten wir mit zwei zentralen Bestätigungen: der Bestätigung zum Antrag (BzA) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit der BzA bestätigen wir vor Beginn, dass die geplante Maßnahme und das Effizienzziel förderfähig sind; mit der BnD weisen wir nach Abschluss nach, dass der Heizungstausch bzw. die Effizienzhaus‑Sanierung wie geplant umgesetzt wurde. So haben Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel einen klaren, nachvollziehbaren Rahmen für Ihr Projekt.

5. Detailplanung (energetische Fachplanung)

Damit aus dem Konzept eine sichere Umsetzung wird, folgt die energetische Fachplanung. Wir präzisieren Bauteilaufbauten, Anschlussdetails, Heizlast, hydraulischen Abgleich und gegebenenfalls das Lüftungskonzept und stimmen uns mit Architekt und TGA-Fachplanern ab, falls diese beteiligt sind. So stellen wir sicher, dass alle energetischen Anforderungen und Förderbedingungen in den Ausführungsplänen berücksichtigt sind.

5.1 Ausführungsplanung energetischer Maßnahmen

Energieberater

Energetische Fachplanung:
Präzisiert Detaillösungen (Anschlussdetails, U‑Werte, Luftdichtheit, Lüftungskonzept, Heizlastberechnung, Hydraulik).
Stimmt sich mit weiteren Fachplanern (Architekt, TGA, Statiker) ab, insbesondere bei größeren Eingriffen, Statik, Brand- und Schallschutz.

Architekt

Detail- und Ausführungsplanung der Hüllmaßnahmen, ggf. Umbaumaßnahmen.

TGA-Planer/ SHK-Betrieb

Auslegung der Heizung, Rohrnetz, Lüftung, Regelung.

Bauherr

Prüft und gibt die Ausführungsplanung frei.

Energetische Fachplanung

6. Bauphase und Baubegleitung

Während der Bauphase begleiten wir die Ausführung unabhängig von den ausführenden Firmen. In Baustellenterminen kontrollieren wir die Qualität der Arbeiten – zum Beispiel Dämmung, Luftdichtheit, Fensteranschlüsse oder die Installation der Anlagentechnik – und dokumentieren den Fortschritt mit Fotos und Protokollen. Abweichungen sprechen wir frühzeitig an, damit Förderfähigkeit und energetische Zielwerte nicht gefährdet werden.

6.1 Vergabe/Auftrag

Bauherr

Beauftragt die ausführenden Firmen auf Basis der geprüften Angebote und Förderbedingungen.

Energieberater

Prüft, ob Verträge die förderrelevanten technischen Vorgaben widerspiegeln.

6.2 Baubegleitung

Energieberater

Regelmäßige Baustellenbegehungen, Kontrolle der Ausführung (Dämmstärken, Luftdichtheit, Einbauqualität Fenster, Leitungsdämmung, hydraulischer Abgleich etc.).
Dokumentation (Fotoprotokolle, Bautageberichte) und frühzeitige Mängelerkennung.

Ausführende Firmen

Führen die Maßnahmen wie geplant aus (Dachdecker, Fassadenbauer, Fensterbauer, SHK-Betrieb, Elektriker, ggf. Lüftungsfachbetrieb).
Melden Abweichungen/Probleme und schlagen Lösungen vor.

Andere Fachplaner

Unterstützen bei Änderungen (z.B. geänderte Leitungsführung, konstruktive Details).

Bauherr

Koordiniert Termine, ist Ansprechpartner für Änderungen/Wünsche, gibt Mehrkosten frei.

Hinweis MFH

Höhere Frequenz von Begehungen, komplexere Koordination mit mehreren Gewerken und Nutzungseinheiten; Energieberater oft eng mit Bauleitung/Bauüberwachung verzahnt.

Energieberatung - Nachweise

7. Abschluss, Nachweise und Auszahlung der Förderung

Nach Fertigstellung prüfen wir nochmals alle Maßnahmen und sammeln die erforderlichen Nachweise wie Rechnungen und Unternehmererklärungen. Auf dieser Basis erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. die geforderten Schlussdokumente und den Technischen Projektnachweis (TPN) bei BEG‑Einzelmaßnahmen, damit die Zuschüsse ausgezahlt werden können. Zum Schluss nehmen wir Ihre neue Technik gemeinsam mit Ihnen in Betrieb, besprechen die optimale Einstellung und vereinbaren bei Bedarf eine Nachoptimierung nach der ersten Heizperiode.

7.1 Fertigstellung und Qualitätsprüfung

Energieberater

Kontrolliert Abschluss der Maßnahmen (ggf. Blower-Door-Test, Abgleich mit Planwerten und mit der zuvor erstellten TPB).
Sammelt Unternehmererklärungen, Produktnachweise, Rechnungen je Gewerk und prüft, ob die ausgeführten Leistungen mit der Förderzusage übereinstimmen.

Ausführende Firmen

Stellen förderrelevante Unternehmererklärungen und vollständige, geprüfte Rechnungen aus; führen ggf. Einregulierung/Einweisung durch.

Bauherr

Prüft Leistungen und Rechnungen, reklamiert ggf. Mängel.

7.2 Bestätigung nach Durchführung (BnD), Technischer Projektnachweis (TPN) und Schlussdokumentation

Energieberater

Erstellt für Effizienzhaus‑Sanierungen die BEG‑Bestätigung nach Durchführung (BnD) oder den entsprechenden Schlussnachweis inkl. aktualisierter Berechnungen (erreichter Effizienzhausstandard, Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust).
Erstellt bei BEG‑Einzelmaßnahmen den Technischen Projektnachweis (TPN) auf Basis der tatsächlich ausgeführten Maßnahme.
Reicht BnD/TPN und Unterlagen (Rechnungen, Unternehmererklärungen, Fotos, Protokolle) im Förderportal ein oder übergibt sie dem Bauherrn – je nach Programm und Verfahrensweg.

Bauherr

Reicht ggf. die Unterlagen über die Hausbank/Portal ein und beantragt die Auszahlung des Zuschusses.

7.3 Nachbetreuung

Energieberater

Erläutert die neuen Anlagen und das Nutzerverhalten (Heizkurven, Lüftung, Regelung).
Ggf. Optimierung nach der ersten Heizperiode (Feintuning der Anlage, Zusatzberatung).

Bauherr

Beobachtet Verbrauch/Komfort, setzt Empfehlungen um, meldet Auffälligkeiten.

Energieberatung Ergebnis

Jedes Gebäude ist anders – wir planen Ihre Modernisierung individuell.

Der dargestellte Ablauf ist ein Musterbeispiel für die Energieberatung im Bestand.
Im konkreten Projekt richten wir Umfang und Vorgehen individuell an Ihrem Gebäude, Ihren Zielen und Ihrem Budget aus, damit die Modernisierung wirklich zu Ihnen passt. Nutzen Sie die kostenlose Beratung und sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.